AGB

I Allgemeine Bedingungen

§ 1 Geltungsbereich
1.1
Den Leistungen der Alstermedia Moin  GmbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt) liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Sie gelten im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB und sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der Alstermedia Moin GmbH und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“ genannt) geschlossenen Verträge.

1.2

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Vertragserfüllung durch den Anbieter nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass der Anbieter ihrer Geltung schriftlich zustimmt.

1.3
Soweit der Anbieter besondere Vertragsbedingungen verwendet und einbezieht, gelten die nachfolgenden Bedingungen ergänzend.

§ 2 Angebote / Vertragsschluss

2.1
Angebote des Anbieters sind freibleibend. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform. Die Auftragsannahme ist dem Anbieter freigestellt.
Aufträge werden vom Anbieter erst mit ihrer schriftlichen Bestätigung zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2.2
Der Anbieter behält sich vor, von den Angebotsunterlagen geringfügig abzuweichen, sofern dies aufgrund rechtlicher oder technischer Normen oder Notwendigkeiten zwingend erforderlich ist und soweit die Brauchbarkeit der vom Anbieter erbrachten Leistung für den Kunden nicht beeinträchtigt wird. Der Anbieter wird den Kunden hierauf hinweisen.

§ 3 Erfüllung / Obliegenheiten des Kunden

3.1
Eine Leistungszeit bzw. Mietzeit ist nur dann verbindlich, wenn sie als verbindlich bezeichnet und vom Anbieter schriftlich bestätigt wurde. Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, diese sind vom Kunden anzunehmen.

3.2
Bei notwendigen Änderungen des Auftrags oder Änderungen aufgrund eines entsprechenden Verlangens des Kunden verlängert sich die Leistungszeit um die zur Ausführung der Änderung erforderliche Zahl der Tage.

3.3.
Die Frist zur Erfüllung verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren Hindernissen, die außerhalb des Willens und des rechtlichen Einflusses des Anbieters liegen, soweit die Vertragserfüllung für den Anbieter auf Grund solcher Hindernisse vorübergehend unmöglich oder unzumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn diese Hindernisse aus derartigen Gründen beim Vorlieferanten/Subunternehmer des Anbieters eintreten.

3.4
Die Gefahr für Untergang oder Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht mit dem Zeitpunkt der Versendung des Vertragsgegenstandes auf den Kunden über.

3.5
Bei den vom Anbieter vertriebenen und vermieteten Gegenständen handelt es sich überwiegend um technisch aufwendige und störungsempfindliche Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung, sowie die Bedienung durch technisch geschultes Personal erfordern.
Damit es bei Festinstallationen oder mobilen Installationen (z.B. Veranstaltungen) nicht zu technischen Totalausfällen kommt bzw. damit deren Wahrscheinlichkeit deutlich geringer wird, rät der Anbieter dringend zum Einsatz von Backup-Technik.  Es obliegt ausschließlich der Sorgfaltspflicht des Kunden, durch Backup-Systeme einem Ausfall vorzubeugen.

3.6
Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Genehmigungen, die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Vertragsgegenstände oder der Veranstaltungsdurchführung erforderlich sind, rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch den Anbieter erfolgt, hat der Kunde auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Der Anbieter haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Kunden vorgesehenen Einsatzes der Gegenstände. Der Kunde hat für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen

4.1
Die Preise richten sich – soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde – nach der Miet-, Stunden- bzw. Kaufpreisliste des Anbieters in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung und verstehen sich in € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4.2
Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen mit Vertragsabschluss ohne Abzug fällig. Der Anbieter ist berechtigt, nach Fälligkeit Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Für den Bereich Vermietung gelten die nachfolgenden Zahlungsbedingungen:
Zahlbar innerhalb von 8 Tagen unter Abzug der Finanzierungskosten,
Zahlbar innerhalb von 28 Tagen ohne Abzug der Finanzierungskosten.
Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

4.3
Vorausbezahlte Leistungen müssen vom Kunden während der vereinbarten Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen durch den Kunden erfolgt keine Gutschrift oder Rückvergütung, soweit die Nichtinanspruchnahme nicht durch den Anbieter zu vertreten ist.

§ 5 Stornierung durch den Kunden

5.1
Eine Stornierung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Anbieter maßgeblich.

5.2
Bei Stornierung einer Anmietung bis zu 30 Tage vor dem Mietbeginn entstehen für den Kunden keine Kosten (außer bei LED-Bildtechnik, siehe § 5.3). Für Stornierungen von Mietverträgen nach diesem Zeitpunkt betragen die fälligen Stornierungskosten (jeweils in % vom Auftragswert):
– 30 bis 20 Tage vor Mietbeginn 25 %,
– 19 bis 10 Tage vor Mietbeginn 50 %,
–   9 bis   4 Tage vor Mietbeginn 75 %,
– weniger als 96 Stunden vor Mietbeginn 100 %.
Mietbeginn ist der Tag der Geräteabholung beim Anbieter. Die Dem Kunden ist es gestattet, nachzuweisen, dass der angemessene Betrag wesentlich geringer als der pauschalierte Betrag ist.

5.3
Für die Stornierung einer Anmietung von LED-Bildtechnik werden folgende Stornierungskosten fällig (jeweils in % vom Auftragswert):
– ab Auftragsbestätigung bis 28 Tage vor Mietbeginn 25 %,
– 27 bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 %,
– 13 bis   7 Tage vor Mietbeginn 75 %,
– weniger als 7 Tage vor Mietbeginn 100 %.
Mietbeginn ist der Tag der Geräteabholung beim Anbieter. Dem Kunden ist es gestattet, nachzuweisen, dass der angemessene Betrag wesentlich geringer als der pauschalierte Betrag ist.

5.4
Bei jeder Stornierung sind alle Aufwendungen, die der Anbieter durch den erteilten Auftrag bereits entstanden sind, durch den Kunden zu vergüten. Diese Verpflichtung entfällt insoweit, als der Kunde nachweist, dass dem Anbieter kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

§ 6 Haftung

6.1
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf den nach der Art des Geschäftes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Bei grob fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten gegenüber Unternehmern haftet der Anbieter nicht.

6.2
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für dem Anbieter zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit und des Lebens.

6.3
Die Haftung des Anbieters ist jedenfalls entsprechend der obigen Regelungen immer beschränkt auf einen Maximalbetrag, der zwischen dem Kunden/Auftraggeber und dem Anbieter vor der Auftragsabwicklung abgestimmt wird. Wenn hier keine andere Haftungssumme spezifiziert wurde, ist die Haftungshöchstsumme auf 50.000 Euro begrenzt.

6.4
Der Kunde hat eine Regelung, die der vorhergehenden Haftungsbeschränkung entspricht, mit seinen Vertragspartnern (Künstler, Sportler, Zuschauer, etc.) auch für deliktische Ansprüche zugunsten des Anbieters zu vereinbaren. Soweit dies nicht geschieht, hat der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen freizuhalten.

§ 7 Zurückbehaltung und Aufrechnung

Die Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die zu Grunde liegenden Forderungen entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 8 Abtretung von Ansprüchen

Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen, die er gegen den Anbieter hat, abzutreten.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1
Sollte eine der vorstehenden bzw. nachstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9.2
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

9.3
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters

9.4
Auf alle durch den Anbieter mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

9.5
Soweit für Miete-, Kauf-, Werk-, und Dienstleistungsverträge keine spezielleren Regelungen getroffen wurden, gelten die Regelungen aus diesem Abschnitt.

II Gestalterisch-technologische Kreativleistungen

§ 1 Honorar

Hat der Anbieter im Angebot das voraussichtliche Honorar kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird der Anbieter den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch Bewegtbild widerspricht. Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, für die es vereinbart wurde. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann der Anbieter gesondert berechnen.

§ 2 Abnahme, Gewährleistung

Soweit die Leistung von Bewegtbild in der Erstellung von Grafiken, Animationen, Filmen, Clips oder sonstigen Werken besteht, gelten die nachfolgenden Regelungen:
2.1
Die Leistung ist abgenommen, sobald der Kunde den vom Anbieter vorgelegten Entwurf freigegeben hat.
2.2
Der
Anbieter übernimmt die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab der Abnahme.
2.3
Als Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten in den vom Anbieter gelieferten Vorlagen, Dateien usw. Inhaltliche und gestalterische Beanstandungen muss der Kunde vor der Freigabe klären. Sie können nicht als Mangel geltend gemacht werden.
2.4
Der Anbieter haftet nicht für die Schutzrechtsfähigkeit der erstellten Produkte, es sei denn, dass die Schutzrechtsfähigkeit ausdrücklich garantiert worden ist. Die fehlende Schutzrechtsfähigkeit gilt nicht als Mangel der Leistung.
2.5
Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat. Das gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese Umstände für den gerügten Mangel nicht ursächlich sind.
2.6
Der Kunde kann nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist für den Anbieter eine der beiden Arten der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 2 Verschwiegenheit
2.1
Anbieter und der Kunde sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.
§ 3 Schutzrechte, Eigentumsvorbehalt
3.1
Sämtliche Rechte an Leistungen von Bewegtbild oder Teilen davon verbleiben beim Anbieter. Soweit individualvertraglich nichts anderes geregelt ist, überträgt der Anbieter dem Kunden an urheberrechtlich geschützten Produkten von Bewegtbild mit der Abnahme ein auf den Vertragszweck beschränktes einfaches Nutzungsrecht. Der Erwerb des Nutzungsrechts durch den Kunden steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Honorars. An Vorentwürfen, Vorab-Versionen und anderen nicht fertig gestellten und vom Anbieter zur Freigabe vorgelegten Werken erwirbt der Kunde keine Rechte. Soweit der Anbieter dem Kunden körperliche Sachen, insbesondere Datenträger, übereignet, steht die Übereignung ebenfalls unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Honorars.
3.2
Der Anbieter garantiert, dass alle Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind. Das gilt nicht, wenn der Anbieter im Einzelfall wegen begründeter Zweifel darauf hingewiesen hat, dass die Freiheit von Schutzrechten Dritter nicht zugesichert werden kann und auch nicht für Schutzrechte an Vorleistungen, die der Kunde erbracht oder geliefert hat. Wird gegenüber dem Kunden von einem Dritten die Behauptung erhoben, die vom Anbieter durchgeführten Leistungen oder ein Arbeitsergebnis der Leistungen greife in ein Schutzrecht des Dritten ein, wird der Kunde den Anbieterdavon unverzüglich unterrichten. Der Anbieter ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Behandlung solcher Ansprüche zu übernehmen. Stellt sich jedoch heraus, dass die Behauptung des Dritten berechtigt ist und die Rechtsverletzung auf Umständen beruht, die im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen, ist Bewegtbild verpflichtet, den Eingriff zu beseitigen und im Zusammenwirken mit dem Kunden dafür zu sorgen, dass die vertraglich übernommenen Leistungen ohne Eingriff in das Schutzrecht des Dritten fortgeführt werden können.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, Bewegtbild von allen Ansprüchen freizuhalten, die Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten gegenüber Bewegtbild geltend machen, soweit die Verletzung auf Vorleistungen beruht, die der Kunde erbracht oder geliefert hat.

§ 4 Kennzeichnung, Referenzen

4.1
Der Anbieter ist berechtigt, unentgeltlich auf für den Kunden hergestellten Produkten und bei für den Kunden durchgeführten Maßnahmen auf die Tätigkeit des Anbieters hinzuweisen und mit den Leistungen für den Kunden in angemessener Weise als Referenz zu werben.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

5.1
Der Kunde kann gegen Ansprüche vom Anbieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5.2
Ist der Kunde Kaufmann, gilt ergänzend folgendes: Ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht kann der Kunde nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausüben.